„Der neue Regionalplan Ruhr des RVR wird nicht vor Sommer 2018 beraten werden können. Die CDU-Fraktion musste im Verbandsausschuss zu Beginn dieser Woche zur Kenntnis nehmen, dass für einen beratungs- und beschlussfähigen Entwurf immer noch wichtige Unterlagen fehlen“, berichtet Roland Mitschke, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Regionalverband Ruhr (RVR). „Bei fraktionsinternen Beratungen des bisher vorliegenden Arbeitsmaterials mussten wir schon im Sommer feststellen, dass notwendiges Kartenmaterial fehlt. Aber auch Begründungen und Auseinandersetzungen mit Vorgaben aus Bundes- und Landesrecht fehlen noch. So ist das noch immer nicht beratungsfähig. Erst wenn alles vorliegt, kann ein Erarbeitungsbeschluss in Aussicht gefasst werden, um eine öffentliche Beratung endlich zu beginnen“, so Roland Mitschke weiter. „Wir erwarten auch eine Flächenbilanz, aus der alle Änderungen ersichtlich sind.“
Symbolbild (Foto: CDU-Ruhr) Besonders verärgert ist die CDU-Fraktion, weil öffentlich der Eindruck erweckt wurde, dass der längst überfällige Regionalplan endlich vorläge. Die Veranstaltung des RVR am 14. November 2017 hat zwar einige Inhalte berichtet, vorgelegt wurde aber bisher nur das informelle und nicht verbindliche Handlungsprogamm. Dazu Roland Mitschke: „Wie Gewerbe- und Siedlungsflächen auf die Kommunen in der Region verteilt werden, kann erst beurteilt werden, wenn alles vorliegt. Es muss klar auf dem Tisch liegen, welche Restriktionen, wo einer Ausweisung von Flächen entgegenstehen. Das Einzige, was ich derzeit erkennen kann, ist, dass es zu wenig Gewerbeflächen gibt und das Flächen ein knappes Gut sind. Das ist seit Jahren hinlänglich bekannt.“ Laut Drucksache Nr. 13/1013 will RVR-Planungsleiter Martin Tönnes (Grüne) jetzt einen Plan mit allen Unterlagen zur Sitzung des Ruhrparlaments im Juli 2018 vorlegen. Mitschke reklamiert schon jetzt eine hinreichende Beratungszeit für die Politik im RVR. Insofern erscheint es fraglich, ob der von der RVR-Politik zu beschießende Planentwurf noch in 2018 den Städten und Gemeinden in der Region zur Stellungnahme zugehen kann. Schließlich - so Mitschke - arbeitet die Verwaltung seit nahezu sieben Jahren an dem Werk. Als zuständige Planungsbehörde erarbeitet der RVR derzeit den Regionalplan Ruhr für die gesamte Metropole Ruhr, also alle 53 Kommunen. Der neue Regionalplan Ruhr soll die regionalplanerische Dreiteilung durch die Bezirksregierungen in Arnsberg, Düsseldorf und Münster beenden. Der letzte gemeinsame Regionalplan trat 1966 in Kraft. Über einen Regionalplan werden konkurrierende Nutzungen des Raumes und damit von Flächen in Einklang gebracht, zum Beispiel die Bedarfe an Siedlungs-, Gewerbe- und Verkehrsflächen.