Entwurf zur Änderung des RVR-Gesetzes an einer Reihe von Stellen erläuterungsbedürftig
Zum bekannt gewordenen Referentenentwurf zur Änderung des RVR-Gesetzes erklären der Bezirksvorsitzende der CDU Ruhr, Oliver Wittke MdB und der Sprecher der Ruhr-Landtagsabgeordneten Josef Hovenjürgen MdL:
„Wir hätten uns eine zeitigere Vorlage des neuen RVR-Gesetzes gewünscht, damit bereits in diesem Jahr die Direktwahl der Verbandsversammlung hätte erfolgen können."
"Es ist auch bedauerlich, dass die im Ruhrgebiet praktizierte Gemeinsamkeit zwischen CDU, SPD und Grünen in dieser Frage nicht auch bei der Erarbeitung dieses Gesetzesentwurfs eine Fortsetzung gefunden hat. Für uns bleiben Maßstab für das weitere Verfahren die Beschlüsse von CDU-Landtagsfraktion und RVR-Verbandsversammlung. Vor diesem Hintergrund ist der Referentenentwurf an einer Reihe von Stellen erläuterungsbedürftig. Statt Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung gibt es Gängelei durch den Innenminister. Bei der Priorisierung der Fördermittel bleibt der RVR weiter außen vor. Eine Beteiligung am Gemeindefinanzierungsgesetz bleibt aus. Eine Übertragung des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit auf den RVR fehlt ebenso. Hier muss noch kräftig nachgearbeitet werden. Und eine Verbandsversammlung, die mit 90 Mitgliedern größer als alle Regionalräte, beide Landschaftsversammlung und die meisten Landtage ist, ist völlig überdimensioniert. Wir erwarten mit Spannung den weiteren Lauf der Beratungen.“