ÖPNV-Bedarfsplan ist durch RVR zu erstellen
„Die Maßnahmen für die Metropole Ruhr müssen hier beraten und die Beratungsunterlagen müssen auch hier erstellt werden. Daher ist es konsequent, dass der Regionalverband Ruhr jetzt fordert, dass er das Vorverfahren mit den Kommunen übernimmt. Dieser hat die Verantwortung für die Regionalplanung in der Region und erarbeitet auch das regionale Mobilitätskonzept.“
Der für 2017 zur Beschlussfassung vorgesehene ÖPNV-Bedarfsplan entsteht in Nachfolge des Integrierten Gesamtverkehrsplans (IGVP), der einen Prognosehorizont bis 2015 hatte. Der ÖPNV-Bedarf soll auf einem landesweiten Verkehrsmodell beruhen und bis 2030 Gültigkeit haben. Derzeit tragen die Kommunen wünschenswerte Maßnahmen zusammen, die dann einer weiteren Analyse und Bewertung unterzogen werden. Anhand dieser Vorarbeiten soll dann voraussichtlich Ende 2017 eine Priorisierung zu realisierender Baumaßnahmen erfolgen. Diese Maßnahmen werden dann mit Mitteln des Bundes und des Landes gefordert. Die Maßnahmen können beispielswiese aus dem Bau von Gleisstrecken, Bahnhöfen, Busspuren oder neuen Straßenabschnitten bestehen.