CDU Ruhr

CDU: Zweifel am ökologischen Nutzen des Umbaus des Winzer Ruhrbogens

RVR-Umweltausschuss informiert sich über Renaturierung der Ruhr

Als Träger der Regionalplanungskompetenz haben sich die Mitglieder des Ruhrparlaments am Mittwoch dieser Woche im RVR-Umweltausschuss von der Bezirksregierung Düsseldorf über den vorgesehenen Umbau der Ruhr zwischen dem Dahlhauser Wehr in Bochum und dem Hattinger Wehr informieren lassen.
Anlass war eine Anfrage der CDU-Fraktion im RVR, die damit auch die Beachtung der Informationspflichten seitens der Bezirksregierung für wasserwirtschaftliche Planungen einforderte. Hierzu erklärt Walburga Isenmann, umweltpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im RVR aus Essen-Burgaltendorf: „Die Bezirksregierung hat einen umfassenden, ausführlichen Bericht über den geplanten Umbau des Ruhrbogens gegeben und auch unseren Fragen weitgehend beantwortet. Dennoch haben wir noch erheblichen Informationsbedarf und politischen Abstimmungsbedarf. Wie viele Bürgerinnen und Bürger sehen wir den ökologischen Nutzen des geplanten Umbaus der Ruhr kritisch. Wir sind nicht sicher, ob der Mehrwert die Kosten, die Arbeit und auch die Zerstörung existierender Natur rechtfertigt. Nachreichen will die Bezirksregierung für unsere Einschätzung auch noch, welche Auswirkungen der Umbau für die Verbreitung der kanadischen Wasserpest hat.“ Die CDU-Fraktion im RVR will sich insbesondere auch mit ihrer Landtagsfraktion abstimmen. Aus der Beratung entstand der Eindruck, dass die Bezirksregierung vom Umweltministerium unter Landesminister Johannes Remmel (Grüne) instruiert ein Trittsteinkonzept anwendet, das erst im Rahmen der Programmerstellung für die Wasserrahmenrichtlinien (WRRL) im kommenden Jahr im Landtag beraten werden soll. Der Umbau der Ruhr hat auch Auswirkungen auf andere Projekte, zum Beispiel auf eine Erneuerung der Pontonbrücke in Bochum-Dahlhausen, für die die Höhe des Wasserstands zu beachten ist. Als Träger der Regionalplanung für die Metropole Ruhr sind die Mitglieder des RVR-Ruhrparlaments über alle räumlichen Planungen nach § 9 Landesplanungsgesetz zu unterrichten.