"Wer bauen will, muss auch Baurecht schaffen", kommentiert Roland Mitschke, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Regionalverband Ruhr (RVR), die heutige Berichterstattung zum Planungsstopp für die A 52, der von SPD und Grünen gefordert wird.
Foto: Christiane Lang "Wenn Staatssekretär Horst Becker (Grüne) meint, dass die Planungen gestoppt werden müssen und die bisher kalkulierten Baukosten überschritten werden, dann ist das nur eine Seite der Medaille. Nur wer Planfeststellungsverfahren zu Ende führt und Baurecht schafft, wird letztlich auch Geld aus Berlin zugewiesen bekommen. Der Bundesverkehrswegeplan gilt weiter. Die A52 bleibt vordringlicher Bedarf."
Die CDU-Fraktion im RVR verweist darauf, dass regelmäßig vom Bund noch Gelder verteilt worden sind. Zuschlag für die Mittel kann es aber nur geben, wenn auch Baurecht vorhanden ist. Ein erfolgreich abgeschlossenes Planfeststellungsverfahren ist somit auch erforderlich, um Gelder zu erhalten. Das Land Bayern hat ganze Bundesautobahnen so zusätzlich finanziert.
"Es hat den Anschein, als wolle Rot-Grün den Schwarzen Peter für den Stopp der A 52 an die CDU/FDP-Bundesregierung abschieben. Nichts anderes als einen Stopp aller umstrittenen Projekte haben die Grünen ihrer Klientel mit dem rot-grünen Koalitionsvertrag in NRW versprochen. Im Übrigen erwarte ich die Beteiligung des RVR an Überlegungen zur A 52, denn auch das wurde von der Minderheitsregierung zugesagt. Außer den Alleingängen des Staatssekretärs Becker sehe ich bisher nichts. Die A 52 ist ein Verkehrsinfrastrukturprojekt von eminenter Bedeutung für die Region. Die Verkehrsader stärkt auch den Wirtschaftsstandort. Wenn der neue Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft metropoleruhr meint, die bestehenden Verkehrsprobleme mit anderen Mobilitätsformen lösen zu können, dann muss dies in den regionalen Gremien hinterfragt und offen diskutiert werden. Für den Wirtschaftsverkehr hilft weder „Car-to-Go“ noch der ÖPNV“, schließt Roland Mitschke.