RVR-Gremien eröffnen Chancen für neue Gewerbestandorte
Im aktuellen Sitzungsturnus des Ruhrparlaments stehen wichtige Schritte zu einem einheitlichen Regionalplan für die Metropole Ruhr an.
Um den Druck aus der Diskussion um immer dringender benötigter Wirtschaftsflächen in der Region zu nehmen, wird in Abstimmung mit der Landesplanungsbehörde in Düsseldorf das Kapitel der regionalen Kooperationsstandorte aus dem Regionalplanentwurf ausgeklammert und vorab als Teilplan auf den Weg gebracht. Das birgt den Vorteil, Flächen an 24 Standorten mit insgesamt ca. 1.300 ha Fläche schnell in die Entwicklung bekommen zu können und Investitionen und Ansiedlungen zu ermöglichen. Im Verbandsausschuss fand der entsprechende Beschluss die Zustimmung von CDU und SPD bei Stimmenthaltung der Grünen.
„Wichtig ist, dass die ausgewiesenen Flächen eine Möglichkeit zur Entwicklung von Gewerbe- und Industriegebieten eröffnen“, erklärt CDU-Fraktionsvorsitzender Roland Mitschke. „Der Regionalverband Ruhr ist gemäß Bundes- und Landesrecht verpflichtet bedarfsgerecht in den einzelnen Nutzungskategorien Flächen in der Metropole Ruhr auszuweisen. Ob und wann dies umgesetzt wird, verbleibt in der hoheitlichen Planungskompetenz der Standortkommunen“, so Mitschke. Die Kommunen können jetzt schon mit der kommunalen Bauleitplanung beginnen und die Änderung von Flächennutzungsplänen und die Aufstellung von Bebauungsplänen vorbereiten.
An den Erarbeitungsbeschluss schließt sich ein 2-monatiges Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit an. Hier haben Kommunen, Verbände und Bürger die Möglichkeit Einwände und Kritikpunkte zu dem Teilplan vorzubringen. Diese werden im weiteren Verfahren zwingend abgewogen.
Nach den teils heftigen Diskussionen rund um die Verzögerungen zur Aufstellung des Regionalplans – an dessen Höhepunkt Planungsdezernent Martin Tönnes (Grüne) im Dezember letzten Jahres abgewählt wurde – beweise Politik und Verwaltung eindrucksvoll die Handlungsfähigkeit des Verbandes. Trotz gegenteiliger Unkenrufe laufe die Arbeit am Regionalplan Ruhr besonnen, zügig und zielorientiert.
Von den aktuell laufenden acht Regionalplanänderungsverfahren wurden in der Verbandsversammlung am 15. Juni 2020 zu fünf Verfahren Aufstellungsbeschlüsse gefasst (Kraftwerksstandort Knepper in Castrop-Rauxel und Dortmund; newPark in Datteln und Waltrop; Nachnutzung ehemaliger Bergbaustandorte in Bottrop, Herten und Marl; Wohnbauflächen in Breckerfeld). Zu den übrigen drei Verfahren seien zu zwei Verfahren bereits die Erarbeitungsbeschlüsse gefasst (Quarzwerke in Haltern am See und Fa. Langendorf in Waltrop) und einer folgt ebenfalls am 15.06.2020 (Flächentausch am Jahnstadion in Marl), sodass auch hier sehr zeitnah mit Aufstellungsbeschlüssen zu rechnen sei. „Ein wichtiges Signal für die Metropole Ruhr“, kommentiert Mitschke abschließend.