Es gilt das gesprochene Wort!
Der Anlass für die heutige Beratung ist mehr als ärgerlich. Eingehen will ich auf folgende Punkte:
Über eine Pressemitteilung erfahren wir, dass die Verwaltung für die weitere Bearbeitung ihres Entwurfes für den Regionalplan Ruhr und das Beratungsverfahren noch zwei bis drei Jahre für nötig hält. Eine formale Vorlage erhalten wir erst auf Antrag der Koalitionsfraktionen im Verbandsausschuss am.30.09.19. Diese Vorlage haben wir heute hier, da nach dem Gesetz die Verbandsversammlung als Ganzes die Funktion des Regionalrates hat. Nach der für den Verband geltenden Gemeindeordnung war die Regionaldirektorin verpflichtet, die Verbandsversammlung über ihren Vorsitzenden unverzüglich über wichtige Angelegenheiten zu informieren. Es ist bezeichnend, dass anstelle dieser Information eine Pressemitteilung herausgegeben wurde. Das Landesplanungsgesetz sagt klar, dass die Verbandsversammlung in jeder Phase Herr des Verfahrens ist. Dass der veränderte Zeitplan eine wichtige Angelegenheit ist, dürfte unstrittig sein. Wir müssen von der Verbandsleitung die strikte Beachtung der Rechte des Ruhrparlaments erwarten dürfen.
CDU-Fraktionsvorsitzender Roland Mitschke (Foto: CDU-Ruhr) Seit Abschluss der Offenlage des RPR-Entwurfs - also im März 2019 - diskutieren wir, auf welcher Zeitschiene das Verfahren zum Abschluss gebracht werden kann. Auf unsere kritischen Nachfragen wurde uns immer wieder dargelegt, dass die Verwaltung die endgültige Beschlussfassung vor den Wahlen im September 2020 vorbereitet.
Selbst nach der Sommerpause galt dieser Zeitplan
- in Kenntnis des Umfanges der Eingaben,
- in Kenntnis der Notwendigkeit, Änderungen aus den LEP-Änderungen und aus der Verbandspolitik einarbeiten zu müssen
- und in Kenntnis der gegebenen Personalausstattung.
Keiner dieser Umstände ist über Nacht eingetreten. Wir sehen uns also getäuscht.
Der Auftrag an die Verwaltung zur Erarbeitung eines Entwurfs für den Regionalplan wurde in 2011 beschlossen. Ziel war die Verabschiedung in 2015. Der Zeit- und Kostenintensive sogenannte Regionale Diskurs sollte zu einem weitgehenden Konsens in der Region führen. Eine weitere Etappe waren die Kommunalgespräche mit den 53 Kommunen. Umfang und Inhalt der Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage zeigen deutlich, dass der angestrebte und uns angekündigte Konsens nicht annähernd erreicht ist. Leider haben sich unsere immer wieder vorgetragenen Bedenken bestätigt. Die Kommunalgespräche wurden nicht einmal dokumentiert. Die Politik war bis zum Erarbeitungsbeschluss im Juli 2018 außen vor. Entgegen der uns hier im Haus dargestellten Rechtslage mussten wir uns den Inhalt des Entwurfs nicht zu eigen machen. Die politische, inhaltliche Beratung war jetzt in Kenntnis der Eingaben angelaufen. Verzögerungen durch politische Interventionen hat es an keiner Stelle gegeben.
Ich komme nun zum ärgerlichsten Aspekt des Vorganges. Der Übertragung der Planungskompetenz auf den RVR war auf Landesebene eine sehr kontroverse Diskussion vorausgegangen. Ich war persönlich stolz darauf, dass wir im Ergebnis gegen starke Widerstände anderer Regionen die Änderung des Landesplanungsgesetzes im Landtag erreicht hatten und es schmerzt mich, heute aus anderen Regionen hören zu müssen, seht, wir haben es ja immer gesagt, Ihr könnt es nicht.
Dem müssen wir entschieden - und hoffentlich in großer Geschlossenheit - entgegentreten. Aus personellen Defiziten darf nicht das Konstrukt und die Kompetenz in Frage gestellt werden. Konsequenz aus der jetzt entstandenen Situation ist für uns, dass kurzfristig mit Regionalplanänderungsverfahren alle konkret und zeitlich dringlich anstehenden Investitionsprojekte ermöglicht werden. Einige Verfahren sind bereits eingeleitet, bei anderen muss dies schnellstens erfolgen. Wir müssen zeigen, dass wir handlungsfähig sind. Unser Ziel für den Regionalplan ist, wir wollen Chancen eröffnen.
Handlungsfähigkeit müssen wir auch im personellen Bereich zeigen. Im Hinblick auf das Vorgetragene ist uns eine weitere Zusammenarbeit mit dem bisherigen Bereichsleiter Planung nicht möglich. In der
Dezember-Sitzung müssen die Konsequenzen gezogen werden. Ein Abwahlantrag mit der erforderlichen Anzahl an Unterschriften wird dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung heute noch zugehen. Die notwendige Nachfolge kann schon im März geregelt werden. Ab sofort muss Regionalplanung Sache der Regionaldirektorin sein, die ja auch die Chefin der Regionalplanungsbehörde Ruhr ist und auch in der Vergangenheit war. Frau Geiß-Netthöfel, Sie werden sicherlich die notwendigen organisatorischen Schritte unverzüglich einleiten. Die Regionalplanung ist unser wichtigstes Projekt, sie ist gesetzliche Pflichtaufgabe - aus unserer Sicht die Wichtigste überhaupt -.
Bekanntlich gilt nicht nur im Eistanz, die Pflicht kommt vor der Kür. Wenn Sie die Politik einbinden und ernst nehmen, haben Sie uns an Ihrer Seite.