In der aktuell laufenden Sitzungsrunde der politischen Gremien des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat Regionaldirektorin Geiß- Netthöfel dem Ruhrparlament einen vorläufigen Zeitplan zur Aufstellung des Regionalplans Ruhr vorgestellt. „Hintergrund ist eine CDU-Anfrage aus dem Frühjahr“, erläutert der Vorsitzende der CDU-Fraktion Roland Mitschke. „Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf der Verwaltung hatte die Öffentlichkeit bis Ende Februar. Wir wollten wissen, wie die Verwaltung das weitere Vorgehen zeitlich abschätzt“, ergänzt Mitschke.
CDU-Fraktionsvorsitzender Roland Mitschke mit den Aktenordnern des Entwurfs zum Regionalplan Ruhr. (Foto: CDU-Ruhr) Die Vorlage der Verwaltung sieht die Entscheidung über den ersten Regionalplan Ruhr bis September 2020 vor, knüpft an das Gelingen jedoch einige brisante „Mindestbedingungen“. Unter anderem sollen die laufenden Regionalplanänderungsverfahren allesamt gestoppt werden. Aktuell ist die Verwaltung des RVR aufgrund eigener, mit Dringlichkeit begründeter Vorlagen vom Ruhrparlament mit acht Regionalplanänderungsverfahren beauftragt. „Die Verfahren wurden eingeleitet, um den betroffenen Kommunen schnellstmöglich die Chance zur Entwicklung von Gewerbe- und Siedlungsbereichen zu ermöglichen“, so Mitschke. Zum Teil handelt es sich um Verfahren, die erst Anfang des Jahres von der Verwaltung der Politik zur Eröffnung der Verfahren vorgelegt wurden. Betroffen sind z. B. Projekte wie der NewPark in Datteln/Waltrop, eine konkrete Gewerbeansiedlung in Waltrop, die Flächenentwicklung Kraftwerk Knepper und das Prosper-Areal in Bottrop. Diese Verfahren aufzuhalten und gleichzeitig nicht sicher sein zu können, dass der Regionalplan Ruhr auch tatsächlich bis September 2020 komme, sei für die CDU-Fraktion im RVR nicht hinnehmbar. „Diese Verfahren wurden vom RVR als Regionalplanungsbehörde eingeleitet, um der Dringlichkeit dieser Projekte gerecht zu werden“, erklärt Roland Mitschke. Eine weitere Bedingung der Verwaltung des RVR ist die Rückstellung von Anfragen aus der Politik. „Fraktionsübergreifend gibt es zu diesem Punkt massive Kritik am Vorhaben der Verwaltung“, so Mitschke. Anfragen seien eines der elementarsten Kontrollinstrumente der Politik gegenüber der Verwaltung und schaffen in dem komplizierten Plan notwendige Transparenz. „Wir lassen uns in diesem Recht nicht beschneiden“, äußert sich Mitschke. Als Zumutung sieht er in dem vorgelegten Zeitplan die Absicht, das Regelwerk kurz vor den Sommerferien 2020 der Politik vorzulegen und direkt nach den Sommerferien die Entscheidung des Ruhrparlaments einzuplanen. Die CDU-Fraktion im RVR sei ganz grundsätzlich an einer zügigen Aufstellung des Regionalplans Ruhr interessiert. Es habe zu keinem Zeitpunkt im bisherigen Verfahren von Seiten der Politik eine Verzögerung gegeben. Vielmehr habe die Verwaltung über 8! Jahre gebraucht, um einen Entwurf vorzulegen. Die CDU-Fraktion im RVR sehe sich in der Pflicht die eingegangenen Stellungnahmen abzuwägen und notfalls Änderungen am Planentwurf zu beantragen. „Sich durch 2.500 Seiten Planentwurf und ca. 5.000 Stellungnahmen zu arbeiten, dauert nun einmal seine Zeit“, so Mitschke. „Es ist aber doch auch niemandem geholfen, wenn wir ausgerechnet jetzt essentielle Verfahrensschritte verkürzen, um schnell einen Aufstellungsbeschluss zu fassen und am Ende taugt der Plan nichts“, so Mitschke abschließend.