CDU Ruhr

Ruhrparlament fasst Erarbeitungsbeschluss zum Regionalplan Ruhr

CDU fordert Chancen zur räumlichen Entwicklung der Region

„Heute ist es soweit! Wir fassen den sogenannten Erarbeitungsbeschluss zum ersten Regionalplan Ruhr“, eröffnete Roland Mitschke, Fraktionsvorsitzender der CDU im Ruhrparlament, am vergangenen Freitag die Aussprache in der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR).
Der Fraktionsvorsitzende, Roland Mitschke, mit den Unterlagen zum RegionalplanentwurfDer Fraktionsvorsitzende, Roland Mitschke, mit den Unterlagen zum Regionalplanentwurf
„Vergangenen Freitag haben wir mit dem Erarbeitungsbeschluss den Startschuss für das formelle Beteiligungsverfahren gegeben. Ein durchaus historischer Moment für die gesamte Metropole Ruhr. Nach über 50 Jahren wird die Regionalplanung nun wieder in der Region gemacht“, freut sich Roland Mitschke sichtlich. Auch für die Mitglieder der Verbandsversammlung beginnt nun die inhaltliche Arbeit. Nachdem die RVR-Verwaltung ihren Entwurf vorgelegt hat müssen nun die Entscheidungsträger ihre Vorstellungen formulieren und einbringen. „Für die CDU-Fraktion im RVR ist die Richtung klar. Wir wollen in allen Lebensbereichen Entwicklungsmöglichkeiten für die Region schaffen“, bekräftigt Roland Mitschke. „Allerdings können wir nur die Voraussetzungen schaffen, die Möglichkeiten umsetzen müssen die einzelnen Kommunen vor Ort“, erläutert Roland Mitschke. „Der Gesetzgeber sieht eindeutig vor, dass der Regionalplan Flächen bedarfsgerecht ausweisen muss. Ob diese Flächen dann für Bauvorhaben tatsächlich genutzt werden entscheidet die betreffende Kommune selbst. Ohne die Ausweisung im Regionalplan kann allerdings eine Kommune auch kein Baurecht schaffen, d.h. zum Beispiel keinen Bebauungsplan aufstellen“, so Mitschke abschließend. Nach über 8 jähriger Erarbeitung präsentierte die RVR-Verwaltung vor gut vier Wochen ihren Regionalplanentwurf der Öffentlichkeit. Mit dem Erarbeitungsbeschluss der Verbandsversammlung beginnt in Kürze dann die öffentliche Beteiligung. Träger öffentlicher Belange und Bürgerinnen und Bürger können dann für 6 Monate Stellungnahmen zum Planentwurf abgeben. Im Anschluss werden die Stellungnahmen politisch beraten und eventuelle Änderungen abgewogen und beschlossen. Am Ende dieses Prozesses steht dann der Aufstellungsbeschluss und der erste Regionalplan Ruhr kann in Kraft treten. Das Verfahren zur öffentlichen Beteiligung wird aller Voraussicht nach kurz nach den Sommerferien starten.