„Noch vor der Sommerpause werden die politischen Akteure im Regionalverband Ruhr den Erarbeitungsbeschluss zum Regionalplan Ruhr fassen“, freut sich Roland Mitschke, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Regionalverband Ruhr (RVR). Die Verwaltung des RVR bringt ihren Entwurf nach über 8 Jahren! Bearbeitungszeit endlich in die politischen Gremien ein. „Sodass wir am 6. Juli 2018 in der Verbandsversammlung den Erarbeitungsbeschluss fassen können, und die öffentliche Beteiligung beginnen kann“, erläutert Roland Mitschke.
Fraktionsvorsitzender Roland Mitschke (Foto: CDU-Ruhr) Seit ein paar Tagen liegt den Mitgliedern der Verbandsversammlung der 2.500 Seiten umfassende Entwurf vor. „Diesen innerhalb eines Monats zu lesen und im Detail nachzuvollziehen, ist schier unmöglich“, so Mitschke. Dennoch haben sich die Koalitionsparteien CDU, SPD und Grüne darauf verständigt, den Verwaltungsentwurf in die öffentliche Beteiligung zu geben. „Es ist höchste Zeit, dass die Akteure der Metropole Ruhr endlich ihre Stellungnahmen zum Verwaltungsentwurf des Regionalplans abgeben können“, erklärt Roland Mitschke und betont, dass mit dem Erarbeitungsbeschluss keine inhaltliche Positionierung des Ruhrparlaments verbunden ist. Diese erfolgt erst, wenn alle Stellungnahmen z. B. der Städte und Kammern vorliegen. Die erste Offenlegung soll sechs Monate dauern. „Im Anschluss werden sich die politischen Gremien des RVR mit den eventuell vorzunehmenden Änderungen des Entwurfes befassen, bevor es sehr wahrscheinlich eine 2. Offenlegung geben wird“, erläutert Mitschke den formellen Ablauf. „Inhaltlich setzt sich die CDU-Fraktion im RVR für eine bedarfsgerechte und chancenorientierte Flächenpolitik im Verbandsgebiet ein“, so Mitschke. „Wir wollen den Strukturwandel in der Region voranbringen. Die Metropole Ruhr läuft Gefahr durch eine restriktive Flächenpolitik von der Entwicklung der Nachbarregionen abgehängt zu werden. Wir wollen einen Regionalplan Ruhr, der Entwicklungsmöglichkeiten schafft und nicht die Restriktionen von Ex-Minister Remmel fortschreibt“, so Mitschke abschließend. Udo Bovenkerk, planungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im RVR, stellt abschließend klar: „Der Gesetzgeber sieht vor, dass der RVR bedarfsgerecht Flächen ausweist. Ohne Ausweisung im Regionalplan kann eine Stadt keine eigene Flächenentwicklung vornehmen. Der Regionalplan muss Chancen für die Städte und Gemeinden eröffnen. In der Offenlage wird sich zeigen, ob der Planentwurf den Erwartungen gerecht wird. Ansonsten muss nachgebessert werden“. Der letzte einheitliche Regionalplan für das Ruhrgebiet ist 1966 in Kraft getreten. 1975 wurde die Region planerisch auf drei Regierungsbezirke aufgeteilt. Erst die Landesregierung unter Ministerpräsident Rüttgers (CDU) hat dem Regionalverband Ruhr 2009 die Planungskompetenz für die Metropole Ruhr rückübertragen, und damit den Weg für eine einheitliche Regionalplanung aus einer Hand in der Region geebnet, wie die CDU unter ihrem früheren Vorsitzenden Dr. Norbert Lammert seit 1986 ständig gefordert hat. Nur so ist der notwendige Interessenausgleich zwischen Ballungskern und Ballungsrandzone sicherzustellen.