Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr(RVR) begrüßt die Absicht der neuen Bundesregierung, eine „Gemeinsame Kommission aus Bund, Ländern und Kommunen unter dem Arbeitstitel „Gleichwertige Lebensverhältnisse““ einzusetzen. Diese Kommission soll sich insbesondere mit einem „neuen gesamtdeutschen Fördersystem für strukturschwache Regionen“ auseinandersetzen.
Symbolbild (Foto: CDU-Ruhr) Die Kommunen der Metropole Ruhr zahlen allein im Sozialbereich 286 Euro pro Einwohner mehr für Transferleistungen als der Durchschnitt der Städte in den westdeutschen Bundesländern. Die zentrale Ursache für diese Belastungen ist eine weit überdurchschnittliche Langzeitarbeitslosigkeit und eine hohe Armutsgefährdungsquote. Hierdurch ist auch ein großer Investitionsstau der Kommunen in der Metropole Ruhr entstanden, der die Zukunftsfähigkeit der Region gefährdet. Dabei stehen höchste Realsteuerhebesätze, wie der jüngste Kommunalfinanzbericht des RVR zeigt, den Zielen des Strukturwandels entgegen. In den Städten in der Metropole Ruhr werden die Soziallasten durchschnittlich zu ca. 15 % durch das Gewerbesteueraufkommen refinanziert während die Refinanzierungsquote in Nachbarregionen bei 45 % liegt. Die Städte der Metropole Ruhr haben in den letzten Jahren enorme Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung unternommen. Die Grenzen einer restriktiven „Sparpolitik“ sind erreicht. Vor allem die hohen Schulden können nicht abgebaut werden. Die Schuldenlast von 26,858 Milliarden Euro erdrückt Handlungsspielräume der kommunalen Haushalte trotz der aktuell guten Einnahme- und Zinssituation zusätzlich. Ein Abbau dieser Schulden ist ohne weitere Hilfen von Bund und Land nicht möglich. Von der Kommission müssen auch Lösungen zur Tilgung der hohen Altschulden entwickelt werden. Die Verbandsversammlung des RVR unterstützt die Forderungen der Oberbürgermeister und Landräte aus dem Ruhrgebiet, die überdurchschnittliche Belastung der Kommunen aus Kassenkrediten und Arbeitslosigkeit bei der Verteilung von Bundes- und Landeshilfen stärker zu berücksichtigen. Sie erwartet die ernsthafte Prüfung der Einrichtung eines Altschuldenfonds. Gleichzeitig fordert sie Bund und Land auf, eine Neuordnung der Sozialfinanzierung vorzunehmen, die sich an den tatsächlichen Aufwendungen der Kommunen orientiert. Allerdings kann es nicht sein, dass die betroffenen Städte und Gemeinden ausschließlich durch die Kommunalen Spitzenverbände in der Kommission vertreten werden. Vielmehr sollen auch kommunale Repräsentanten aus den besonders betroffenen Städten der Kommission angehören. Die Verbandsversammlung des RVR begrüßt die Absichten der neuen Bundesregierung und der Landesregierung NRW, vermehrt Menschen aus der Langzeitarbeitslosigkeit herauszuführen, auch durch Maßnahmen für einen Sozialen Arbeitsmarkt. Lösungsansätze und unterschiedliche Modelle wurden zuletzt bei der RVR-Sozialkonferenz in Duisburg gemeinsam beraten und diskutiert, sie müssen jetzt in einen praxistauglichen Status gebracht werden.