Die angestrebte Entwicklung für eine neue gewerbliche Nutzung der Kohlenhuck-Fläche wird auch von der CDU-Fraktion im Regionalverband Ruhr unterstützt. Leider stellt Roland Mitschke - Fraktionsvorsitzender der CDU im RVR – fest, steht dieser politische Wille im Gegensatz zu den rechtlichen Vorgaben des Landesentwicklungsplanes. Eine Änderung, die auch für andere Standorte innerhalb des Regionalverbandes Ruhr wünschenswert wäre, ist nach bisherigem Informationsstand von dem FDP-geführten Wirtschaftsministerium nicht vorgesehen. Der RVR ist allerdings an die Vorgaben des Landesentwicklungsplanes genauso gebunden wie andere Landesplanungsbehörden. Auch wenn die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig wäre, könnte in Sachen Kohlenhuck nicht anders entschieden werden.
Blick auf die Deponie bei Kohlenhuck (Foto: CDU-Ruhr) Die CDU-Fraktion hat gerade zu dem Projekt Moers-Kohlenhuck Staatssekretär Christoph Dammermann (FDP) vorgetragen, dass die LEP-Anforderung, dass sich die potentielle Gewerbefläche an einen Siedlungsbereich anschließen müsse, nicht nachvollziehbar sei, zumal eine Bergehalde und eine Müllverbrennungsanlage unmittelbar angrenzen. Mitschke abschließend: „Ich würde es begrüßen, wenn die FDP-Kreistagsfraktion die Position der RVR-CDU beim Wirtschaftsministerium unterstützen würde“.