Rot-Grün in NRW verweigert Projektanmeldungen zum Bundesverkehrswegeplan
„Mit der Weigerung sieben vom Ruhrparlament vorgeschlagenen Projekte an Bundesstraßen und Bundesautobahnen nach Berlin zu melden, können keine vorbereitenden gutachterlichen Stellungnahmen – so die notwendige strategische Umweltprüfung – beauftragt werden. Das betrifft u. a. den Bau der A52 Gladbeck-Buer und die Ortsumgehung der B528 in Kamp-Lintfort“, so der stellvertretende Vorsitzende und planungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im RVR.
Weitere Maßnahmen, denen die Landesregierung die Anmeldung verweigert, sind der Ruhralleetunnel in Essen (A44/A52), die A52 zwischen Essen-Ost und Essen-Nord, der B58 im Kreis Wesel (B70 – A3), der B58 in Dorsten-Wulfen und die B223 in Dorsten.
„Die Verweigerung der Anmeldung, stellt den Versuch dar, die Schaffung baurechtlicher und budgerechtlicher Voraussetzungen zu verhindern. Ohne Umweltprüfung kann keine Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan erfolgen“, unterstellt Udo Bovenkerk der Landesregierung als Kalkül. Die CDU-Fraktion im RVR verweist darauf, dass bereits im letzten Jahr zweistellige Millionenbeträge für Verkehrsprojekte aufgrund fehlender rechtlicher Voraussetzungen an den Bund zurückgegeben werden mussten. „Jetzt schafft die Landesregierung nicht nur keine Voraussetzungen, sondern ist auch bemüht die Schaffung auf Bundesebene zu verhindern. Dies ist eine neue Qualität.“
Unbefriedigend – ja, eine Frechheit – sei die rein formell gehaltene Begründung der Landesregierung an den Regionalverband für diese Verweigerungshaltung, Zitat: „Ergebnis der allgemeinen fachlichen und politischen Diskussion“ (Vgl. RVR-Drs. 12/1090).
Als zuständiger Regionalrat für die Metropole Ruhr beschließt das Ruhrparlament (RVR) Vorschläge zur Priorisierung von Verkehrsbaumaßnahmen, so zum Beispiel im Bundesverkehrswegeplan. Die jetzt nicht angemeldeten Projekte können noch von anderen Akteuren – z. B. der Industrie- und Handelskammer und dem Deutschen Bundestag angemeldet werden.