CDU Ruhr

Einigkeit in Brünen

RVR berät Bundesverkehrswegeplan 2030

In der Sondersitzung des Struktur- und Verbandsausschusses wurde vergangene Woche die Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans ( BVWP 2030 ) im Regionalverband Ruhr (RVR) verabschiedet und an die Bezirksregierung Münster weitergeleitet. Diese übermittelt das Votum des RVR - Verbandsausschusses  bis spätestens zum 15.04.2016 an das MBWSV von Herrn Groschek, der es an die Bundesregierung weiterleiten wird. Darin wird die Vordringlichkeit für die Ortsumgehung Wesel von der Rheinbrücke bis zur B 8 und von der B8 bis zur B70 festgelegt. 

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Weiterhin ebenfalls für die B 70 von Wesel bis einschließlich Ortslage Brünen. Als vordringlicher Bedarf festgeschrieben wurde auch die Verbindung der B 8 von Wesel bis zur A 59 in Dinslaken, Stadtgrenze Duisburg. Darüber freuen sich die Dinslakener und auch Teile von Friedrichsfeld, weniger die Voerder Bürger.

 

Die Weseler haben es aber geschafft, für die Anbindung der B58 über die B 70 die Autobahnauffahrt in Brünen an der B70 wieder auf die Tagesordnung in Hamminkeln zu ziehen. Dafür entfällt die im BVWP 2003 vorgesehene ca. 4 km lange Anbindung der B 58 über die Schermbecker Landstrasse  an die BAB-Auffahrt Wesel, die nach Meinung von Udo Bovenkerk, Mitglied im RVR, erheblich kürzer zur A 3 gelegen wäre.

 

Doch dadurch bringt sie die Einwohner von Brünen wieder erheblich näher an die schon immer gewollte Ortsumgehung. Man hat diese seinerzeit mit einer Junktimlösung in Hamminkeln versehen. Diese beinhaltet eine positive Sichtweise gegenüber dem Autobahnanschluss in Brünen nur in Verbindung mit einer Ortsumgehung in Brünen. 

 

In der Anmeldung zum BVWP steht auch, dass die mal angedachte Westumgehung nicht mehr weiter verfolgt wird, sondern die erheblich näher an der Ortslage Brünen liegende Südumgehung. In der Mitteilungsvorlage zum Planungsausschuss in Hamminkeln schreibt die Verwaltung zwar, dass die Verwirklichung des Projektes damit noch nicht garantiert sei. Doch die Beschlussfassung im Bundeskabinett gilt als sicher. Die Ausbaugesetze und die zugehörigen Bedarfspläne folgen dann und wer glaubt, dass 14 Jahre bis zum Bau und Fertigstellung der Umgehungsstrasse in Brünen ein langer Zeitraum sei, der solle mal nachdenken, dass schon seit über 40 Jahren darauf in Brünen gehofft und darüber auch gestritten wird.

 

Nur eines sollte man nicht. Die jetzt erreichte Chance leichtfertig aus den Händen gleiten lassen, nur weil man sich über eine Trassenführung noch lange zanken will. Dann kann es passieren, dass es eine Autobahnauffahrt mit umliegendem Gewerbegebiet an der B 70 gibt, aber immer noch keine Ortsumgehung in Brünen.