CDU Ruhr

Das neue "Ruhrparlament"

Kommunalwahlen 2014

Nach ersten Berechnungen wird sich nach den Wahlen der Mitglieder der Verbandsversammlung im RVR das Ruhrparlament von bisher 71 auf 163 Mitglieder vergrößern. Der Zuwachs ist im Wesentlichen auf einen Verhältnisausgleich in Folge der direkten Wahl eines Vertreters der UBP in Recklinghausen zurückzuführen.

Verwaltungsgebäude des Regionalverbandes Ruhr in Essen (Foto: CDU Ruhr)Verwaltungsgebäude des Regionalverbandes Ruhr in Essen (Foto: CDU Ruhr)

Die Wahl der Mitglieder der Verbandsversammlung (VV) des Regionalverbandes erfolgt aufgrund landesgesetzlicher Regelungen (RVR-G, GO, KWahlG). Für den Verband ergeben sich keine Ermessensspielräume. Er hat das geltende Wahlrecht anzuwenden, dies sieht vor:

  • Die Mitgliedskörperschaften des RVR (11 kreisfreie Städte und 4 Kreise) wählen in direkter Wahl in den Räten und Kreistagen die je nach Größenordnung auf die Städte und Kreise entfallenden Vertreter.
  • Die Oberbürgermeister und Landräte sind gesetzliche Mitglieder der VV, werden aber auf ihre Fraktionen angerechnet.
  • Die Rats- und Kreistagsmitglieder der Mitgliedskörperschaften stimmen über die von den Parteien aufgestellten Reservelisten ab.
  • Da die VV in ihrer Zusammensetzung dem Ergebnis der Kommunalwahl im Verbandsgebiet entsprechen muss, erfolgt ein Verhältnisausgleich über die Reservelisten der Parteien.

Nach diesen Regeln ergibt sich nach heutigem Erkenntnisstand eine Verbandsversammlung mit 163 Mitgliedern - bisher 71. Die Vergrößerung ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass im Kreistag Recklinghausen ein Vertreter der UBP direkt gewählt wurde. Dies führt über den Verhältnisausgleich zu einer verstärkten Zuteilung von Mandaten über die Reservelisten.

Demnach entfallen z.B. auf 

  • die SPD 27 Direkt-Mandate und 39 Mandate über die Reserveliste = 66 insgesamt,
  • die CDU 21 Direkt-Mandate und 30 Mandate über die Reserveliste = 51 insgesamt.
Die SPD hat jedoch nur 19 Bewerber auf ihrer Reserveliste benannt, von denen 4 direkt gewählt wurden, so dass diese 4 Plätze auf der Reserveliste verbraucht sind. Somit besetzt die SPD von den ihr zugeteilten Reservelistenplätze lediglich 15 Plätze. Damit kann die Partei 24 zuzuteilende Mandate nicht wahrnehmen und besetzt tatsächlich statt 66 Mandate nur 42. Dementsprechend verringert sich die Stärke der VV von 163 auf 139 Mitglieder. Da auch die AfD nur 3 von möglichen 4 Reservelistenplätzen besetzt, verbleiben für die VV 138 Sitze.

Die SPD-Fraktion zählt in der neuen VV 42 Mitglieder und die CDU-Fraktion 51, die Grünen 17. Die absolute Mehrheit beträgt 70 und wird von Rot-Grün nicht erreicht - auch nicht mit den Linken, die über 9 Mandate verfügen. Eine nachträgliche Veränderung bzw. Erweiterung der Reserveliste ist rechtlich äußerst fraglich, da die Räte und Kreistage über die Reservelisten bereits abgestimmt haben. Die rechtlichen Rahmenbedingungen können im Nachhinein nicht verändert werden. Richtig ist, dass im Ergebnis die neue VV in ihrer Zusammensetzung nicht dem Wahlergebnis im Verbandsgebiet entspricht. Ursache hierfür ist allerdings, dass die SPD die ihr zugeteilten Mandate aus Eigenverschulden nicht besetzt. Im Übrigen hat auch die CDU-Fraktion in der abgelaufenen Wahlperiode im RVR hingenommen, dass nach dem Ausscheiden von OB Sauerland (CDU) und vor dem Nachrücken von OB Link (SPD) die Zusammensetzung der VV nicht dem Wahlergebnis entsprach.

Fazit: Bei strikter Anwendung des geltenden Wahlrechts ist gegen die CDU-Fraktion eine seriöse Koalitionsbildung nicht möglich. Für den 25. August eine Sitzung des RVR-Verbandsausschusses geplant. In dieser Sitzung soll das Wahlergebnis festgestellt werden. Erst damit ist die Wahl der Mitglieder der Verbandsversammlung abgeschlossen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die SPD der Situation stellt.