"Das von den Bezirksregierungen entworfene Städtebauförderprogramm 2015 ist am Mittwoch vom Planungsausschuss des RVR vorberaten und zur Beschlussfassung empfohlen worden. Damit ist der Weg zu einer Entscheidung des Ruhrparlaments am 19. Juni frei. Im Programm enthalten sind auch einige Projekte in Bochum und Wattenscheid", berichtet Wolfgang Horneck (CDU) aus Sitzungen des Regionalverbands Ruhr (RVR) in Essen in dieser Woche. Nach Bochum sollen bereits sicher 9 Mio. € fließen. Zu den bereits geförderten Projekten der Sanierung der Bochumer Innenstadt, des Viktoria Quartiers, des Westends und des Stadtumbaus in Dahlhausen kommen neu 18 weitere Maßnahmen in Wattenscheid im Umfang von 4,6 Mio. €. Aus dem integrierten Stadtentwicklungsprojekt "Soziale Stadt Wattenscheid" sind unter anderem die Umgestaltung des Ehrenmal-Parks und die energetische Sanierung der Pestalozzi-Realschule zur Förderung vorgesehen. Die Förderung der Sanierung des Fördergerüsts auf der ehemaligen Zeche Holland wurde jedoch nur in die Förderpriorität "B" eingestuft, die aus Restmitteln und aus Geldern nicht realisierter Projekte finanziert werden. Noch keine EU-Gelder eingeplant Hierzu Ratsmitglied Wolfgang Horneck: "Ich bin ziemlich sicher, dass auch der Förderturm auf Zeche Holland finanziert werden kann. Das gilt für den überwiegenden Teil - wenn nicht alle Projekte -, der in "B" eingestuften Maßnahmen. Das Städtebauförderprogramm 2015 ist noch nicht mit EU-Geldern aus dem Fonds für Regionale Entwicklung hinterlegt. Eingeworbene EU-Mittel werden die Gesamtsumme der Gelder noch erhöhen und dann kann mehr realisiert werden". Eine Klärung des endgültigen Programmumfangs wird für den Spätsommer erwartet. Das Förderprogramm 2015 ist mit Bundeshilfen in Höhe von 114,9 Mio. € hinterlegt. Als Träger der Planungskompetenz berät der Regionalverband Ruhr über alle Angelegenheiten der räumlichen Planung in der Metropole Ruhr. Zudem wirkt er an der Aufstellung von Förderprogrammen des Landes mit, zum Beispiel beim Straßenbau, der Altlastensanierung und der Städtebauförderung. Abweichungen von seinen Programmvorschlägen sind von den zuständigen Ministerien dem Landtag zu begründen.
Der Förderturm auf der ehemaligen Zeche Holland (Foto: CDU-Ruhr)
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