Mit einer breiten Mehrheit von Abgeordneten der Fraktionen von SPD, Grüne und CDU hat der nordrhein-westfälische Landtag heute die lange diskutierte Novellierung des Gesetzes zur Stärkung des Regionalverbands Ruhr (RVR) verabschiedet. Hierzu Roland Mitschke, Vorsitzender der CDU-Fraktion im RVR:
Roland Mitschke (Foto: CDU-Ruhr) "Der Landesgesetzgeber hat heute nach der Rückübertragung der Kompetenz für die Regionalplanung im Jahr 2008 mit der Novellierung des RVR-Gesetzes einen zweiten wichtigen Schritt getan, um den 53 Städten und 4 Kreisen in der Region den rechtlichen Rahmen für eine intensivere Zusammenarbeit zu geben. Damit folgt der Landtag einer von CDU, SPD und Grünen getragenen Initiative in der Verbandsversammlung vom März 2013.
Die von der CDU schon für die Kommunalwahl 2014 geforderte Direktwahl der Mitglieder des "Ruhrparlaments" erfolgt jetzt erstmals 2020. Diese wird der regionalen Ebene, wird regionalem Denken ein sehr viel stärkeres Gewicht auch gegenüber kommunalem "Kirchturmdenken" geben.
Von großer Bedeutung ist auch, dass jetzt die Oberbürgermeister und Landräte mit einem eigenen Gremium in die Strukturen des Verbandes eingebunden sind. Von diesem "Kommunalausschuss" dürfen jetzt konkrete Vorschläge z.B. für kostensparende Kooperationen erwartet werden.
In dem langwierigen Beratungsverfahren des Gesetzes ist deutlich geworden, dass das Ruhrgebiet in einigen Regionen des Landes sehr kritisch gesehen wird. Hier ist vom RVR erhebliche Aufklärungsarbeit zu leisten. Zu begrüßen ist, dass der Landtag mit der Verabschiedung des Gesetzes auch ein Signal für die anderen Regionen des Landes gesetzt hat. In Zeiten der Globalisierung und der gestiegenen Möglichkeiten der Europäischen Union müssen die Regionen auch in NRW sich stärker profilieren. Einzelne Kommunen haben hier keine Chance."