CDU Ruhr

Resolution zum GFG - Gemeindefinanzausgleich in NRW

Metropole Ruhr muss bei Landeszuweisungen gleichberechtigt sein

„Die Einbeziehung des Regionalverbands Ruhr in den Verteilungsschlüssel des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) ist von grundsätzlicher Bedeutung“, erklärt Roland Mitschke, Vorsitzender der CDU-Fraktion im RVR. „Die Verteilung der Mittel des Konjunkturpakets II erfolgte nach den Mechanismen des GFG. Die beiden Landschaftsverbände wurden daher berücksichtigt, der Regionalverband Ruhr nicht. Das muss sich ändern."

 

Foto: Christiane LangFoto: Christiane Lang
Roland Mitschke verweist darauf, dass laut Gesetz über den Regionalverband Ruhr dieser ausdrücklich Empfänger von Schlüsselzuweisungen werden kann. „Wir erwarten vom Landesgesetzgeber eine Beteiligung des RVR. Von den Oberbürgermeistern und Landräten der Region erwarten wir, dass sie selber und über die kommunalen Spitzenverbände das Anliegen unterstützen.“

Neben einer Gleichbehandlung bei der Finanzierung der Aufgaben des Regionalverbands sieht Roland Mitschke darin auch einen Weg, den Verband durch diese neue Finanzierungsquelle ein Stück unabhängiger von den durch die Mitgliedskommunen gezahlte Verbandsumlage zu machen und damit regionalpolitisch zu stärken.

Im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes wird jährlich der dort festgesetzte Anteil von 23vH an den Gemeinschaftssteuern (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) auf die kommunale Ebene als so genannte Schlüsselzuweisung verteilt. 

Das „Ruhrparlament“ hat die von der CDU initiierte entsprechende Resolution auf ihrer Sitzung am 22. Juni 2009 einstimmig verabschiedet.

Resolution der Verbandsversammlung im Regionalverband Ruhr (RVR) vom 22. Juni 2009

Beteiligung des RVR am Gemeindefinanzierungsgesetz 2010

  • Die Verabschiedung des Zukunftsinvestitionsgesetzes in NRW hat gezeigt, dass der RVR als einziger höherer Kommunalverband aufgrund der rein mechanischen Übertragung des Finanzierungssystems im GFG bei der Vergabe von Finanzmitteln im Konjunkturpaket II unberücksichtigt geblieben ist.
  • Die Verbandsversammlung des RVR bekräftigt daher ihre bereits im Januar 2009 durch eine einstimmig gefasste Resolution zum Ausdruck gebrachte Forderung, dass der Regionalverband Ruhr - wie die Landschaftsverbände - im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes zu berücksichtigen ist.
  • Die Verbandsversammlung fordert daher den Landesgesetzgeber erneut auf, die bisherige Benachteiligung des RVR im Zuge der Beratungen des GFG 2010 zu beseitigen.
  • Die Verbandsversammlung erwartet von den kommunalen Spitzenverbänden, dass diese die Position des RVR in den Gesprächen mit der Landesregierung unterstützen.
  • Die Verbandsversammlung erwartet ferner, dass die Investitionsvorschläge des RVR für Projekte bei künftigen Konjunkturpaketen berücksichtigt werden.