CDU Ruhr

 

Die CDU-geführte Landesregierung hat 2007 dem Regionalverband Ruhr (RVR) die Kompetenz für die Regionalplanung, die seit 1975 bei den drei für das Ruhrgebiet zuständigen Regierungsbezirken in Arnsberg, Düsseldorf und Münster lag, zurückgegeben und damit eine über 30 Jahre alte Forderung der CDU Ruhr erfüllt. Endlich kann für die gesamte Metropole Ruhr wieder aus einer Hand in der Region geplant werden.

In einem ersten Schritt der Verwaltungsstrukturreform wurde bereits eine Verschlankung der staatlichen Verwaltung und ministeriellen Apparate durch die Zusammenfassung zahlreicher Landesämter, -betriebe, -institute und –anstalten ermöglicht. In einem zweiten Schritt sind nun die staatlichen Mittelinstanzen und höheren Kommunalverbände zu drei Regionalpräsidien für das Rheinland, für Westfalen und für die Metropole Ruhr zusammenzufassen. Dies würde zur Steigerung der Handlungsfähigkeit, zu mehr Transparenz zugunsten der Bürger und zu einer beachtlichen Stärkung der Eigenständigkeit der Metropole Ruhr führen.

Der RVR ist nicht nur Sprachrohr der Region, sondern auch als Plattform für die Stärkung der Zusammenarbeit der 53 Städte und Gemeinden (einschl. Kreise) in der Region fortzuentwickeln. Hierzu muss ein neues RVR-Gesetz neue Möglichkeiten eröffnen, Kompetenzen ausbauen und die verbandsinternen Strukturen reformieren. Dies rechtfertigt auch eine demokratische Legitimierung durch die Direktwahl der Mitglieder des „Ruhrparlaments" und der Verbandsleitung.

Aber nicht nur das Wahlverfahren, sondern auch die internen Strukturen des RVR bedürfen der Veränderung. Die Aufgaben des Verbandsausschusses sollen weiterhin den bisherigen Regelungen entsprechen. Zusätzlich soll er auch Dringlichkeitsentscheidungen treffen können. Daneben arbeiten wie bisher die jeweiligen Fachausschüsse. Der neu einzurichtende Kommunalausschuss wird durch die Hauptverwaltungsbeamten (Oberbürgermeister und Landräte) gebildet. Dieser Ausschuss soll die Angelegenheiten von kommunaler Relevanz, interkommunale Kooperationen und weitere Themen, die in erster Linie mit den Belangen der kreisfreien Städte und Kreise zusammenhängen, beraten. Daneben sollen künftig sogenannte Beigeordnetenkonferenzen eingerichtet werden, die als regionale Facharbeitskreise fungieren.

Bei den Gesprächen auf Landesebene über die regionale Verteilung und Priorisierung von Fördermitteln muss der RVR rechtzeitig formell beteiligt werden, um den spezifischen Gebietszuschnitt der Metropole Ruhr als einheitlichen Förderraum abzubilden. Der RVR übernimmt dabei die Aufgabe einer gleichwertigen Regionalratsgeschäftsstelle.

Bei Europaangelegenheiten, insbesondere bei Förderstrukturen und Mittelakquisition, muss die regionale Vernetzung (u. a. Beratung der Kreise und Kommunen, gemeinsame Stellungnahmen der Region, Präsentation der Region in Europa) weiter ausgebaut und optimiert werden. Dazu gehört auch eine bessere Vernetzung mit den europäischen Institutionen.

Auszug aus dem Regionalprogramm der CDU Ruhr 2014-2020 mit dem Titel "Auf dem Weg zur europäischen Metropolregion Ruhr. Chancen ergreifen - Stärken ausbauen". Beschlossen auf dem Bezirksparteitag am 28. März 2014.