Trotz der negativen Nachrichten des IOC steht die CDU-Fraktion im Ruhrparlament zu der Bewerbung von Rhein-Ruhr City. Fraktionsvorsitzender Roland Mitschke begrüßt ausdrücklich, dass Ministerpräsident Armin Laschet auch eine Bewerbung 2036 in Betracht zieht. Den Bedenken bezüglich des Rückblicks auf die Nazi-Olympiade vor 100 Jahren in Berlin teilt Mitschke nicht. Im Gegenteil sieht er die Chance, der Welt ein verändertes, demokratisches, weltoffenes Land zu präsentieren, welches die Vergangenheit aufgearbeitet hat und im Bewusstsein hält.

In mehreren Verhandlungsrunden seit den Kommunalwahlen am 13. September haben VertreterInnen von SPD und CDU die Inhalte einer Koalitionsvereinbarung erarbeitet. Die zwei Parteien wollen sich auf eine Zusammenarbeit verständigen, um den RVR als regionale Klammer und die Kooperation in der Metropole Ruhr zu stärken.
Zu einer lockeren Gesprächsrunde hat sich der Spitzenkandidat der CDU Ruhr, Prof. Dr. Hans-Peter Noll, jüngst mit interessierten, jungen Menschen im Bochumer Westpark getroffen.
Bei dem Austausch stand vor allem die erste Direktwahl des Ruhrparlaments im Vordergrund. „Natürlich hat jeder von uns seine Heimatstadt und den Ortsteil, aus dem er kommt und in dem er sich zuhause fühlt. Aber am Ende sind wir im Ruhrgebiet eine Region, einer der größten Ballungsräume Europas und haben trotzdem eine Identität. Wir müssen die Stärke unserer Region nutzen. Die erste direkte Wahl des Ruhrparlaments ist auch hierfür ein guter Anfang,“ so Noll in seiner Begrüßung.
Für den Regionalplan Ruhr wird Stefan Kuczera zunächst nicht die Verantwortung übernehmen. Zwar halte man Kuczera für qualifiziert den Planungsbereich des Verbandes zu leiten, jedoch hätten die vergangenen Wochen gezeigt, dass die Verantwortung für den Regionalplan Ruhr bei der Verbandschefin gut aufgehoben sei.
„Der RVR hat in den letzten Monaten viel Vertrauen wiederaufbauen müssen und tut es noch. In der gegenwärtigen Phase der Erarbeitung und Aufstellung des Regionalplans Ruhr halten wir es für zwingend geboten, dass die Regionaldirektorin die staatliche Regionalplanung hauptverantwortlich führt. Wie es im Übrigen gesetzlich auch vorgesehen ist“, so Roland Mitschke.
„Die teils heftigen Diskussionen der letzten Monate – im Zusammenhang mit der zeitlichen Verzögerung des Regionalplans Ruhr und der damit einhergehenden Abwahl des ehemaligen RVR-Planungsdezernenten Martin Tönnes (Grüne) – haben in unserer Fraktion deutliche Spuren hinterlassen“, erläutert Mitschke. Zwar lag verabredungsgemäß das Vorschlagsrecht beim grünen Koalitionspartner, jedoch wurde gerade um Weihnachten herum mit ständigen öffentlichen Verbalattacken gegen die CDU aus Reihen der Grünen viel Porzellan zerbrochen.
„Die Grünen haben es der CDU-Fraktions- und Parteispitze nicht leicht gemacht für ihr Vorschlagsrecht zur Besetzung der Stelle innerhalb der CDU zu werben. Umso höher ist es meinen Kolleginnen und Kollegen aus der CDU-Fraktion nun anzurechnen, dass sie Wort gehalten haben“, Mitschke abschließend.
Die Koalitionsfraktionen aus CDU, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen haben sich darauf verständigt, dass bis zur Aufstellung des Regionalplans Ruhr die Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel die zentrale Aufgabe im Planungsbereich des Verbandes hauptverantwortlich managt. Wie lange genau kann heute noch niemand sagen. „Definitiv über die erste Direktwahl des Ruhrparlaments am 13. September 2020 hinaus für einen heute nicht absehbaren Zeitraum“, so Mitschke.
Im aktuellen Sitzungsturnus des Ruhrparlaments stehen wichtige Schritte zu einem einheitlichen Regionalplan für die Metropole Ruhr an.
Um den Druck aus der Diskussion um immer dringender benötigter Wirtschaftsflächen in der Region zu nehmen, wird in Abstimmung mit der Landesplanungsbehörde in Düsseldorf das Kapitel der regionalen Kooperationsstandorte aus dem Regionalplanentwurf ausgeklammert und vorab als Teilplan auf den Weg gebracht. Das birgt den Vorteil, Flächen an 24 Standorten mit insgesamt ca. 1.300 ha Fläche schnell in die Entwicklung bekommen zu können und Investitionen und Ansiedlungen zu ermöglichen. Im Verbandsausschuss fand der entsprechende Beschluss die Zustimmung von CDU und SPD bei Stimmenthaltung der Grünen.
„Wichtig ist, dass die ausgewiesenen Flächen eine Möglichkeit zur Entwicklung von Gewerbe- und Industriegebieten eröffnen“, erklärt CDU-Fraktionsvorsitzender Roland Mitschke. „Der Regionalverband Ruhr ist gemäß Bundes- und Landesrecht verpflichtet bedarfsgerecht in den einzelnen Nutzungskategorien Flächen in der Metropole Ruhr auszuweisen. Ob und wann dies umgesetzt wird, verbleibt in der hoheitlichen Planungskompetenz der Standortkommunen“, so Mitschke. Die Kommunen können jetzt schon mit der kommunalen Bauleitplanung beginnen und die Änderung von Flächennutzungsplänen und die Aufstellung von Bebauungsplänen vorbereiten.
An den Erarbeitungsbeschluss schließt sich ein 2-monatiges Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit an. Hier haben Kommunen, Verbände und Bürger die Möglichkeit Einwände und Kritikpunkte zu dem Teilplan vorzubringen. Diese werden im weiteren Verfahren zwingend abgewogen.
Nach den teils heftigen Diskussionen rund um die Verzögerungen zur Aufstellung des Regionalplans – an dessen Höhepunkt Planungsdezernent Martin Tönnes (Grüne) im Dezember letzten Jahres abgewählt wurde – beweise Politik und Verwaltung eindrucksvoll die Handlungsfähigkeit des Verbandes. Trotz gegenteiliger Unkenrufe laufe die Arbeit am Regionalplan Ruhr besonnen, zügig und zielorientiert.
Von den aktuell laufenden acht Regionalplanänderungsverfahren wurden in der Verbandsversammlung am 15. Juni 2020 zu fünf Verfahren Aufstellungsbeschlüsse gefasst (Kraftwerksstandort Knepper in Castrop-Rauxel und Dortmund; newPark in Datteln und Waltrop; Nachnutzung ehemaliger Bergbaustandorte in Bottrop, Herten und Marl; Wohnbauflächen in Breckerfeld). Zu den übrigen drei Verfahren seien zu zwei Verfahren bereits die Erarbeitungsbeschlüsse gefasst (Quarzwerke in Haltern am See und Fa. Langendorf in Waltrop) und einer folgt ebenfalls am 15.06.2020 (Flächentausch am Jahnstadion in Marl), sodass auch hier sehr zeitnah mit Aufstellungsbeschlüssen zu rechnen sei. „Ein wichtiges Signal für die Metropole Ruhr“, kommentiert Mitschke abschließend.
„Wenn Wirtschaftsförderer in unserer Region es als großen Erfolg feiern, dass Oberbürgermeister ankündigen, auf weitere Steuererhöhungen zu verzichten, dann zeugt das von einer schon fast unterwürfigen Bescheidenheit“, kritisiert Roland Mitschke, CDU-Fraktionsvorsitzender im Ruhrparlament.
Die Städte in der Region hätten mit ihren Hebesätzen sowohl bei der Grund- wie auch bei der Gewerbesteuer Spitzenpositionen. Roland Mitschke fordert vielmehr eine Absenkung der Hebesätze nach dem Beispiel von Leverkusen, wo eine Absenkung der Gewerbesteuer von 475 auf 250 Punkte stattgefunden hat.
Wer auf der kommunalen Ebene Investitionen initiieren wolle, müsse Anreize schaffen. Wieso sind z.B. in Bochum, Witten und Duisburg die Hebesätze höher als in Düsseldorf und Münster?
Richtig sei - so die CDU - die Überlegung, Produktion von wichtigen Produkten aus dem Ausland zurück zu holen. Dafür werde jedoch Fläche benötigt, die in den Kernstädten der Region mehr als knapp sei. Dass Nachfrage regeneriert werden könne, zeige das Beispiel des Bochumer Opel-Areals, welches jedoch inzwischen nahezu vollständig vermarktet sei.
Auch die Idee, die Städte unternehmerisch tätig werden zu lassen, stößt auf Widerspruch. Dass Städte bessere Unternehmer seien hat sich weder in der Praxis gezeigt noch lasse dies die Kommunalverfassung zu. Gute Rahmenbedingungen wären wichtig: z.B. maßvolle Steuersätze, ausreichend Flächenangebote, schnelle Genehmigungsverfahren – nicht nur bei wenigen Großprojekten, sondern generell.
Hintergrund ist die Berichterstattung zur heutigen Unterzeichnung des 11-Punkte-Plans zur Stärkung des ÖPNV in der Metropole Ruhr durch die Oberbürger-meister und Landräte der Region.
„Aus unserer Sicht gehören die Strukturen des ÖPNV in der Region auf den Prüfstand“, erläutert Roland Mitschke. Grundsätzlich seien Überlegungen zur Verbesserung des ÖPNV in der Region mehr als begrüßenswert. Der Ist-Zustand des regionalen ÖPNV sei seit längerem weit davon entfernt metropolengerecht zu sein, kritisiert Mitschke. „Ob ein 11-Punkte-Plan der Verkehrsunternehmen zu einer deutlichen Verbesserung führt, wage ich zu bezweifeln“, so Mitschke skeptisch. Die CDU-Ruhr habe dem Thema in ihrem aktuellen Regionalprogramm eine besondere Bedeutung beigemessen und verweist dabei auf die strukturellen Herausforderungen.
„Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Organisation unseres ÖPNV gehören auf den Prüfstand“, so Roland Mitschke. In den 11 kreisfreien Städten und vier Kreisen der Metropole Ruhr gebe es 12 (!) Verkehrs-unternehmen und mit dem VRR und NWL zwei Verkehrsverbünde. Jedes der 12 Verkehrsunternehmen nehme bei der Planung und Finanzierung des ÖPNV verständlicherweise nur die eigene Kommune in den Blick
(Stichwort: kommunale Nahverkehrspläne). Diese Kleinteiligkeit müsse ein Ende haben, dafür bedürfe es allerdings rechtlicher Anpassungen. „Dass sich die kommunalen Verkehrsbetriebe freiwillig auf eine zentrale regionale Steuerung einlassen, halte ich für frommes Wunschdenken“, so Mitschke abschließend.







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